TERMINE UND KOSTEN
HEILPRAKTIKER IN BIELEFELD


 

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand und setzen sich aus verschiedenen Faktoren
zusammen. Zur Vereinfachung folgt ein Richtwert:

 



 

Das Vorgespräch 

Das Vorgespräch dient dazu, einander kennenzulernen und zu bestimmen, ob Ihre Bedürfnisse hier
erfüllt werden können, sowie einen potenziellen Therapieverlauf festzulegen. 


Diese Einführungsgespräch dauert in der Regel etwa 5-10 Minuten und ist kostenlos.


Nachdem sie sich für eine Behandlung bei mir entschieden haben, folgt die Erstbehandlung.

Erstbehandlung

Sie beinhaltet ein ausführliches Gespräch über Ihre Krankheitsgeschichte, Körperliche
Untersuchung, Kinesiologische Diagnostik (Muskeltest) sowie erste Behandlung oder Beratung.


Dauert in der Regel etwa eine bis zwei Stunden, kostet 80-160 Euro.


Bei Bedarf kommen noch kosten für die Dunkelfeldblutdiagnostik in Höhe von 60 Euro.

 

Folgebehandlung

Sie beinhaltet ein Kurzes Vorgespräch sowie Behandlung oder Beratung.


Dauert in der Regel etwa 40 Minuten bis eine Stunde, kostet 50-80 Euro

 


Blutegeltherapie

Sie beinhaltet ein Kurzes Vorgespräch sowie Behandlung und Beratung.


Dauert in der Regel etwa 40 Minuten bis eine Stunde, kostet 50-80 Euro zusätzlich kommen die Kosten für die Blutegel dazu (11Euro pro Egel)

Massagekosten

30 Minuten 40 Euro
45 Minuten 60 Euro
60 Minuten 80 Euro

 


 



Bitte beachten

Die Behandlung durch einen Naturheilkundler ist eine private Dienstleistung und wird in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Die Kosten der Behandlung können teilweise von privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen gemäß den
vereinbarten Tarifen übernommen werden. Darüber hinaus ist eine teilweise Kostenerstattung durch die sogenannte "Beihilfe" (Beamte und Post beschäftigte) möglich. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung. Eine Nichterstattung oder teilweise Erstattung
durch private Versicherungen hat jedoch keinen Einfluss auf die Gesamtgebühr meiner Praxis für erbrachte Leistungen. Die Untersuchung/Behandlung wird gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt. Im Allgemeinen ist es möglich, die Kosten für naturheilkundliche Behandlungen als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.